Bauer Bedachungen Osnabrück
Dachsanierung • Dachreparaturen • Flachdach • Dachcheck •Zimmerei • Drohnenaufnahmen 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“) der Firma Bauerbedachungen, Herrn Mario Bauer (nachstehend „Bauer Bedachungen“ genannt)

§1 Allgemeines/ Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen von Bauer Bedachungen unter Ausschluss entgegenstehender Bedingungen unserer Vertragspartner.
1.2 Sie gelten auch bei allen zukünftigen Geschäftsbeziehungen ohne ausdrückliche erneute Bezugnahme. Abweichungen von unseren AGB bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
§2 Angebote/ Vertragsschluss
2.1 Aufwendige Angebote, detaillierte Projektplanungen oder Leistungsverzeichnisse, die über eine einfache Preisauskunft hinausgehen, sind kostenpflichtig und werden nach Aufwand zwischen 180,00 € und 250,00 € netto berechnet.
2.2 unsere Angebote sind freibleibend, soweit wir diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.
2.3 Abbildungen, Muster, Prospekte, Zeichnungen und/oder alle sonstigen zum Angebot gehörenden Angaben/ Unterlagen sine keine Beschaffenheitsangaben. Eigenschaften, Zusicherungen oder Garantien sind damit nicht verbunden, sondern nur dann, wenn dies gesondert in Textform vereinbart wird. An sämtlichen Abbildungen, Mustern, Prospekten, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir das Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2.4 An das Angebot hält sich Bauer Bedachungen 20 Tage gebunden. Bei verbindlicher Auftragserteilung innerhalb vorgenannter Frist gelten die in dem Angebot bzw. im Leistungsverzeichnis angegebenen Einheitspreise für vier Monate.
2.5 Maßgebend für Mengen- und Größenangaben ist das örtliche Aufmaß.
2.6 Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Bauer Bedachungen wird dem Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit einer Lieferung und Leistung informieren und im Falle des Rücktritts eine erhaltende Gegenleitung zurückerstattet.
§3 Preise/Zahlungsbedingungen/ Verzug
3.1 Die Preise sind Netto-Preise zzgl. der am Tage der Abrechnung gültigen Umsatzsteuer.
3.2 Gemäß §632a BGB können Abschlagsrechnungen jederzeit gestellt werden und sind fällig und zahlbar.
3.3 Die Schlussrechnung einschließlich Mehrwertsteuer ist mangels abweichender Vereinbarung in Textform innerhalb von zehn Werktagen zu zahlen. Skonti, Rabatte und sonstige Nachlässe werden nur akzeptiert, wenn diese wirksam verabredet sind und darüber in Textform eine Einigung erzielt wurde.
3.4 Wir behalten uns das Recht vor, Forderungen aus unseren Rechnungen ganz oder teilweise an Dritte, insbesondere die TeamFactor GmbH, zu verkaufen oder abzutreten. Sie als Kunde sind verpflichtet, Zahlungen in diesem Fall direkt an den jeweiligen Erwerber der Forderung zu leisten.
3.5 Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind bzw. nur, soweit die Forderung im Gegenseitigkeitsverhältnis steht. Schecks und Wechsel, deren Annahme ausdrücklich vorbehalten bleibt, gelten erst nach Einlösung zur Zahlung. Etwaige Diskont- und Bankspesen gehen zulasten des Auftraggebers. Soweit Bauer Bedachungen mit dem Auftraggeber Bezahlung aufgrund des Scheck- / Wechselverfahrens vereinbart hat, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von uns akzeptierten Wechsels durch den Auftraggeber und erlischt nur durch unwiderrufliche Gutschrift des erhaltenen Schecks bei uns.
3.6 Die zur Erfüllung der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften erforderlichen Gerüste und Vorkehrungen werden gesondert berechnet.
3.7 Für erforderliche/ notwendige Arbeitsstunden in der Nacht, an Sonn- oder Feiertagen werden die ortsüblichen Zuschläge berechnet.
3.8 Wird nach Abschluss des Vertrages für Bauer Bedachungen erkennbar, dass der Anspruch auf den Werklohn durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, z.B. wegen Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder wegen sich verschlechternder Bonitätsauskünfte eines Kreditversicherers, so ist Bauer Bedachungen nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und ggf. nach Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
§4 Mitwirkungspflichten Auftraggeber
4.1 Behördliche und sonstige Genehmigungen und Pläne, die zur Ausführung des Auftrages erforderlich sind, hat der Auftraggeber auf seine Kosten rechtzeitig zu beschaffen. Hierzu gehört auch die Erstellung/Beibringung von Statistiken und Plänen.
4.2 Der Auftraggeber hat dafür zu Sorge zu tragen, dass die Baustelle für die erforderlichen Maschinen und Fahrzeuge zugänglich ist. Bauer Bedachungen hat das Recht vorhandene Gerüste und Materiallagerplätze kostenlos zu nutzen. Der Auftraggeber hat Wasser, Strom ebenso wie ein Baustellen-WC bauseits kostenfrei zu stellen.
§5 Ausführungsfristen/ Termine
5.1 Ausführungsbeginn und Ausführungsdauer der zu erbringenden Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Überschreitet Bauer Bedachungen verbindlich zugesagte Fristen, so kann der Auftraggeber schriftlich unter Berücksichtigung der witterungsbedingten Aufführungsmöglichkeiten und der Umstände des Einzelfalls eine Nachfrist von zwei Wochen setzen.
5.2 Material- und Lieferschwierigkeiten, die nachweislich ohne Verschulden der Bauer Bedachungen eintreten, wirken sich für die Vertragserfüllung hemmend aus. Erforderliche neue Ausführungsfristen sind im gegenseitigen Einvernehmen festzulegen.
5.3 Ungewöhnliche Witterungsverläufe verlängern die Ausführungsfrist entsprechend. Maßstab ist insoweit der monatlich erscheinende „Witterungsbericht“ des Deutschen Wetterdienstes (DWD), Zentralamt Wiesbaden.
5.4 Verlangt der Auftraggeber trotz unvorhergesehener Witterungseinflüsse eine Weiterführung der Arbeiten, so sind hierzu erforderliche Maßnahmen zusätzlich zu vergüten. Zu solchen zusätzlichen Maßnahmen gehören z. B. das Räumen der Dach- und Arbeitsflächen von Schnee, Eis und Wasser., künstliche Trocknung und Erwärmung von Dachflächen, das Abdecken der Dachfläche mit Planen und deren Entfernung, die Kosten für sonstige Schutzabdeckungen über der Dachfläche, Vollschutzüberdachungen, Bereithalten und Einsetzen von Warmluftgeräten. Zusatzarbeiten werden mit den vertraglichen oder sofern nicht geregelt, mit den ortsüblichen Stundenverrechnungssätzen nach Aufwand berechnet.
5.5 Bauer Bedachungen haftet nur für nachweislich verschuldete Verzögerungen. Ersetzt wird der nachgewiesene unmittelbare Schaden.
§6 Abnahme/ Gefahrübergang
6.1 Die Abnahme fertiggestellter Arbeiten hat durch den Auftraggeber innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung durch Bauer Bedachungen zu erfolgen. Der Aufforderung gleichgestellt ist die Zustellung einer Rechnung über fertiggestellte Leistungen. Mängel sind bei der Abnahme vom Auftraggeber schriftlich zu beanstanden. Erfolg eine förmliche/ausdrückliche Abnahme nicht, so gilt diese 12 Werktage nach dem Zugang der Fertigmeldung als erteilt.
6.2 Werden Arbeiten nachfolgender Gewerke vor Abnahme der Arbeiten begonnen, so gilt die Leistung als ebenfalls abgenommen.
6.3 Bauer Bedachungen trägt die Gefahr bis zur Abnahme der Leistung. Wird jedoch die Leistung vor Abnahme durch höhere Gewalt und andere unabwendbare, von Bauer Bedachungen nicht zu vertretende, Umstände beschädigt oder zerstört, so hat Bauer Bedachungen Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten sowie der auch Abnahme der Leistung, wenn er die Abnahme verzögert oder wenn die Arbeit aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird und wenn Bauer Bedachungen bis dahin erstellte Leistungen ausdrückloch in die Obhut des Auftraggebers übergibt.
§7 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme und die Frist, innerhalb dieser Mängel an der Leistung gelten gemacht werden können (Verjährungsfrist). Die Leistungen werden vom Auftragsnehmer nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, hierfür übernimmt er die Gewähr. Für Beschädigungen der Leistung, de durch unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeiten durch Dritte oder durch sonstige, nicht durch den Auftragnehmer zu vertretende Umstände hervorgerufen sind, haftet dieser nicht. Verschleiß oder Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsrechtem Gebrauch und/ oder natürlicher, Abnutzung beruhen, sind keine Mängel. Sie können bereits vor Ablauf der Gewährleistungsfrist eintreten. Dies gilt besonders für alle elektrischen/ mechanischen Antriebsteile von Lichtkuppelöffnungen, Dachfensteranlagen etc. Im Übrigen gilt die Verjährungsfrist gem. §634a BGB wie folgt:
Zwei Jahre Wartungs-, Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten, die nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind (z. B. Grundsanierung) oder Arbeiten, welche die Gebäudesubstanz betreffen.
§8 Aufmaß/ Abrechnung
Bei geschlossenem Pauschalpreisvertrag erfolgt die Abrechnung nach den getroffenen Vereinbarungen. Ist ein Einheitspreisvertrag vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis einer Leistungsermittlung durch Aufmaß. Dabei wird die Leistung nach Maßen der fertigen Oberfläche berechnet. Als Ausgleich für den nicht berechneten Bearbeitungsaufwand zur Anarbeitung an nicht behandelte Teilflächen (Aussparungen), z. B. Fenster- und Türöffnungen, Lüftungsöffnungen etc., werden diese Flächen bis zu einer Einzelgröße von 2,5 m² übermessen. Bei Längenmaßen bleiben Unterbrechungen bis 1 m Einzelgrößen unberücksichtigt. Geht die Aussparung/ Unterbrechung über den First oder Grat hinweg, so ist in jeder Dachfläche für sich zu berücksichtigen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte, noch nichteingebaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Bauer Bedachungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Bauer Bedachungen Pfändungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Eingriffe Dritter unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen anzuzeigen.
§ 10 Haftung
10.1 Soweit sich aus diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt, haftet Bauer Bedachungen bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht Nachstehendes gilt.
10.2 Auf Schadenersatz haftet Bauer Bedachungen- gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Bauer Bedachungen nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von Bauer Bedachungen jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
10.3 Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Bauer Bedachungen einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für Beschaffenheit übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Auftraggeber nur zurücktreten oder kündigen, wenn Bauer Bedachungen die Pflichtverletzung, die erheblich sein muss, zu vertreten hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
10.5 Eine erklärte Haftungsinanspruchnahme hemmt die Verjährung ausdrücklich nicht, wenn wir nach Überprüfung feststellen, dass wir für den Schaden nicht verantwortlich sind und dies mitteilen.
10.6 Wir widersprechen Pönalen und Schadenpauschalen gleich aus welchen Rechtsgründen, namentlich bei Verzug und Mängeln.
10.7 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftragnehmer eine Rechtsverletzung durch Bauer Bedachungen gelten, muss der Auftraggeber Bauer Bedachungen umgehend davon in Kenntnis setzten.
§11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
11.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Osnabrück.
11.2 Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, das Amtsgericht Osnabrück bzw. das Landgericht Osnabrück zuständig. Dies gilt ebenfalls, sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
11.3 Sollte eine dieser Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall verpflichten sich die Parteien vielmehr, anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung eine solche wirksame oder durchsetzbare Bestimmung zu vereinbaren, die nach Inhalt und Parteiwillen oder unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt, wenn sich bei der Vertragsdurchführung eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.


 
 
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